Ehevertrag & Konkubinatsvertrag

Die Ausarbeitung eines Ehevertrags mag auf den ersten Blick eine unromantische Angelegenheit sein. Aber im Hinblick darauf, dass im Falle des Scheiterns einer Ehe immer zwischen «Mein und Dein» unterschieden wird, kann es durchaus sinnvoll sein, am Anfang oder während der Ehe «vorausschauende» Vereinbarungen miteinander zu treffen. Dazu bietet sich ein Ehevertrag an. Insbesondere sind ehevertragliche Regelungen dann zu prüfen, wenn ein Ehepartner selbständigerwerbend ist.

 

 

Als Konkubinat gilt eine familienähnliche Lebensgemeinschaft zweier Personen, die nicht miteinander verheiratet sind. Weil sich die Personen rechtlich fremd sind, ist es zwinged die wichtigsten Bereiche des (Zusammen-)Lebens rechtlich zu regeln. Ohne rechtliche Regelungen gilt beispielsweise das Arztgeheimnis gegenüber dem Partner. Auch haben die Konkubinatspartner nicht von Gesetzes wegen eine Erbenstellung.

 

 

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