Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

 

Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man nicht mehr selbst über eine ärztliche Behandlung entscheiden kann. Die Patientenverfügung richtet sich vor allem an Ärzte, aber auch an Verwandte und Freunde. Man entscheidet sich im Voraus, welche medizinischen Massnahmen in diesem Fall gewünscht werden und welche nicht. Diese Entscheidung entbindet die Angehörigen davon, eine Entscheidung fällen zu müssen, die unter Umständen nicht im Sinne des Patienten ist. Wir arbeiten in diesem Bereich mit dem Roten Kreuz zusammen, um auch medizinische Fragen klären zu können.

 

Mit einem Vorsorgeauftrag wird geregelt, wie verfahren werden soll, wenn eine Person urteilsunfähig wird. Wenn jemand die Urteilsfähigkeit verliert, sieht das Gesetz vor, dass die KESB einen Vormund ernennt. Dabei ist die Behörde nicht an Vorschläge von Verwandten und Freunden der urteilsunfähigen Person gebunden.

 

Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer im Falle, dass Sie die Urteilsfähigkeit verlieren, Ihre Geschäfte führen soll.

Wir unterstützen Sie mit der Ausarbeitung des Vorsorgeauftrages, erläutern die Konsequenzen und klären, ob die Hinterlegung sinnvoll ist und unterstützen die Beauftragten mit hilfreicher Dokumentation. Falls gewünscht, können Sie den Vorsorgeauftrag auch bei uns beurkunden lassen.

 

 

 

Unsere Experten

Christian Eggenberger

Rechtsanwalt und Notar

Alexandra Gloor

Juristin und Mediatorin

Christoph Steuble

Jurist